
Allen Kommunen jeglicher Größe in Deutschland, die in nächster Zeit in Veränderung investieren wollen oder müssen, möchte ich einen unterstützenden Hebel an die Hand geben, nämlich das Förderprogramm „Zukunftsraum Demografie“. Es handelt sich bei „Zukunftsraum Demografie“ um eine Förderung ohne Eigenanteil zur Umsetzung von im Bereich der demografischen Entwicklung angesiedelten Vorhaben.
Was kann ich hier be- und erarbeiten? Richtig viel.
Im Fokus stehen für Kommunen, Städte, Landkreise und Gemeinden Beratungsdienstleistungen, Moderation, Begleitung bei den Themenfeldern praxisnahes New Work, mehrwertstiftende Digitalisierung, menschenzentrierte Transformation, fluide Kommunikation (über Hierarchien und Generationen hinweg), Reorganisation von Arbeit (Rollen, Workload, Tempo) oder Agilität wo sinnvoll. Hinzu kommt die bedarfsgerechte Mitgestaltung bei Maßnahmen in den Bereichen Arbeits- und Ausbildungsmarkt inkl. der Fachkräftesicherung, Bildung, Bürgerbeteiligung & Partizipation, Digitalisierung, Ehrenamt & bürgerliches Engagement, Vielfalt und Diversität, Chancengleichheit und Inklusion. Es sollen individuelle Strategien für den Umgang mit den demografischen Herausforderungen entwickelt und Maßnahmen erprobt werden, mit dem Ziel langfristig einen Beitrag zur chancengerechten Gestaltung einer immer älter werdenden Gesellschaft zu leisten.
Welche Vorteile gibt es? Auch richtig viele.
Eine auf den individuellen Bedarf fokussierte Unterstützung über eine Dauer eines Kalenderjahres. Dazu thematischer Input, Befähigung unterschiedlicher Art, moderierte und interaktive Workshop-Formate für Dialog und Partizipation, kommunikative Maßnahmen, Coaching und Sparring mit Mitarbeitenden, Teammitgliedern und Menschen aus dem Ehrenamt, neue Impulse von außen und so weiter. Die Fördersumme beträgt 5.000 EUR und ist eine 100%-Förderung ohne Kofinanzierung und Eigenanteil. Die Förderung kann mehrfach, aber nur einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Sie gilt für Kommunen selbst oder für Projekte, die von der Kommune finanziert werden. Und auch die Bürokratie hält sich im Rahmen: Die Beantragung dauert weniger als eine Stunde, die Bewilligung und auch die Fördermittelerstattung dauern jeweils maximal bis zu vier Wochen
Welche Voraussetzungen gibt es? Gar nicht mal so viele.
Die Kommune, der Landkreis oder die Gemeinde hat ihren Sitz in Deutschland. Die beantragte Maßnahme muss thematisch im Bereich Demografie angesiedelt sein und einen Beitrag zur kommunalen Entwicklung leisten. Und zu guter Letzt: Die beantragte Maßnahme darf nicht bereits durch andere Förderprogramme finanziert werden (Stichwort „Doppelförderung“).
Als akkreditierter Berater für „Zukunftsraum Demokratie“ stehe ich Kommunen in Südbaden, Baden-Württemberg und in ganz Deutschland zur Seite, um individuelle Antworten auf die Anforderungen des demografischen Wandels zu entwickeln. Dies ermöglicht es Kommunen, ihre Zukunftsfähigkeit zu stärken, autonom und bedarfsgerecht auf Veränderungen zu reagieren und eigene, passende Antworten auf Fachkräftesicherung, Daseinsvorsorge oder Veränderung jeglicher Art zu finden.
Die Mikroförderung wird im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geförderten Projekts „Zukunftsraum kommunale Demografiegestaltung“ (Förderkennzeichen 2524BAP451) von Mitte 2025 bis Ende 2027 bereitgestellt. Es ist Bestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen, das im Rahmen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ entwickelt wurde. Die Geschäftsstelle des Zukunftsraums Demografie ist im Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. angesiedelt, die auch die Vergabe und Verwaltung der Fördermittel übernehmen. Mehr Infos zum Programm gibt es unter diesem Link.
Das reicht dir bereits als Info und du willst mehr in einem persönlichen Gespräch erfahren? Kontaktiere mich gerne per E-Mail, nutze dieses Formular oder rufe einfach an.

Das Zukunftsraum-Demografie-FAQ: Häufig gestellte Fragen
Der Zukunftsraum Demografie ist mehr als eine Website. Er ist ein eigenes Netzwerk, das Räume öffnet und zur Mitgestaltung einlädt. Es richtet sich an alle, die den demografischen Wandel in den Kommunen aktiv gestalten: Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Mitarbeitende aus kommunalen Verwaltungen, Ehrenamtliche. Eine Registrierung ist kostenfrei und innerhalb weniger Minuten erledigt. Christiane Knirsch, Leiterin der Geschäftsstelle Zukunftsraum Demografie, betont: „In den Kommunen ist der Wunsch nach Vernetzung und kollegialem Austausch sehr hoch, das haben unsere Modellprojekte der vergangenen Jahre gezeigt. Die Erfahrungen aus der ‚Demografiewerkstatt Kommunen‘ (DWK, 2016-2020) und der ‚Zukunftswerkstatt Kommunen – Attraktiv im Wandel‘ (ZWK, 2021-2024) zeigen aber auch, dass starre Strukturen, Personalmangel und finanzielle Probleme die Kommunen oft darin ausbremsen, sich über die Grenzen ihrer eigenen Verwaltung hinaus gezielt zu vernetzen und voneinander zu lernen.“
Alle Mitglieder haben exklusiven Zugang zu einer Mikroförderung (bis zu 5.000 Euro pro Kommune pro Jahr auf Antrag), die eingesetzt werden kann, um externe Beraterinnen und Berater zu beauftragen oder sich interkommunal zu Demografiethemen zu vernetzen. Es braucht außerdem keine Ausschreibung oder ähnliches. Ein besonderer Fokus liegt hier auf der Förderung strukturschwacher Regionen. Außerdem steht eine wachsende Wissenssammlung zur Verfügung und es sind regelmäßige Online-Seminare, E-Learning-Kurse und jährliche Vernetzungstreffen in Präsenz geplant. Das Besondere an diesem Modellprojekt: Dank seiner offenen, agilen Struktur kann es flexibel auf die Bedarfe der Kommunen reagieren. Die Plattform wurde im engen Dialog mit der Zielgruppe konzipiert und getestet. Ziel des Projekts ist, die Kommunen bestmöglich bei ihrer großen Gestaltungsaufgabe zu unterstützen. Damit die Lösungen, die vor Ort entstehen, ihre volle Wirkung entfalten können: gleichwertige Lebensverhältnisse und Teilhabe für alle – für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine starke Demokratie.
Die Mittel können für Beratungsleistungen eingesetzt werden, darunter praxisnahes New Work, mehrwertstiftende Digitalisierung, menschenzentrierte Transformation, fluide Kommunikation (über Hierarchien und Generationen hinweg), Reorganisation von Arbeit (Rollen, Workload, Tempo) oder Agilität wo sinnvoll. Hinzu kommt die bedarfsgerechte Mitgestaltung bei Maßnahmen in den Bereichen Arbeits- und Ausbildungsmarkt inkl. der Fachkräftesicherung, Bildung, Bürgerbeteiligung & Partizipation, Digitalisierung, Ehrenamt & bürgerliches Engagement, Vielfalt und Diversität, Chancengleichheit und Inklusion. Hinzu kommt die Finanzierung von Reisekosten, die im Rahmen der interkommunalen Vernetzung zu Demografie-Themen anfallen.
Der bürokratische Aufwand für „Zukunftsraum Demografie“ ist im Vergleich zu anderen Fördermitteln sehr gering.
Einen Antrag auf Mikroförderung können grundsätzlich alle Mitarbeitenden von Kommunen (Gemeinden, Städten und Landkreisen) stellen. Achtung: Es gilt das Doppelförderungsverbot. Maßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn sie nicht bereits durch andere Förderprogramme der Europäischen Union (EU), des Bundes, des Landes oder der Kommune gefördert werden.
Anschließend muss sich auf der Plattform unter diesem Link registriert und ein Antrag unter diesem Link eingereicht werden. Es braucht keine weiteren Unterlagen für die Antragsstellung. Nach spätestens vier Wochen erhält man eine Bewilligung oder Absage. Sofern bewilligt, kann sofort losgelegt und die Maßnahme über einen eigens definierten Zeitraum umgesetzt werden. Sobald die Maßnahme beendet ist, müssen die Rechnungen und eine Kurzbeschreibung der Maßnahmen (hier unterstütze ich gerne) eingereicht werden. Nach wiederum max. vier Wochen werden die finanziellen Mittel erstattet.
Es handelt sich um eine 100%-ige Förderung. Somit ist kein Eigenanteil nötig.
Derzeit dauert die Rückerstattung der Fördermitteln maximal bis zu vier Wochen. (Stand 10. Juni 2025)
Ja. Du erhältst im Rahmen der Durchführung monatliche Teilrechnungen und gehst bei der Bezahlung in Vorleistung. Dies ist Voraussetzung für die Erstattung der Fördermittel.
Du möchtest die Mittel für „Zukunftsraum Demografie“ beantragen? Dann legen wir am besten sofort los: Aufgrund der Beantragungsdauer, empfehle ich, mich schnellstens zu kontaktieren bzw. sich schnellstens mit der Beantragung auseinanderzusetzen. So ist ein Start zu deinem bzw. eurem individuellen Wunschtermin gewährleistet. Und auch ich habe eine Chance, meinen Kalender mit den Plänen abzustimmen. Sobald die Freigabe für die Förderung deiner Kommune da ist, und auch die Kooperationsvereinbarung zwischen Kommune und mir unterzeichnet ist, darf losgelegt werden.
Wir haben ein Kalenderjahr Zeit bzw. die verbleibende Dauer dieses Kalenderjahres, um die Mittel auszuschöpfen und eine Maßnahme umzusetzen. Die Mittel sind also an das jeweilige Kalenderjahr gebunden. Alle in diesem Antrag beantragten Maßnahmen müssen innerhalb des Bezugsjahres durchgeführt und abgerechnet werden. Eine Verlängerung oder Übertragung der Mittel in das Folgejahr ist nicht möglich.
Übersetzt heißt dies rund fünf Tage, da in der Förderung ein Tagessatz von 850 EUR (inkl. USt.) gilt. Ein Tagessatz setzt sich aus acht Stunden zusammen und beinhaltet die Vor- und Nachbereitung von Maßnahmen sowie die tatsächliche Durchführung in Präsenz oder digital.
Nein. Neben den Inhalten und Maßnahmen, übernehme ich so viel Dokumentation und Verwaltung wie möglich, um deine Kommune hiervon zu entlasten.
Ja. Sehr gerne sogar. Und das auf zwei Wegen:
1) Wir beantragen die Mittel im neuen Kalenderjahr erneut. Jede Kommune kann für die Kalenderjahre 2025, 2026 und 2027 die vollen Mittel beantragen und ausschöpfen.
2) Wir setzen unsere Zusammenarbeit außerhalb der Förderung fort und erarbeiten hierfür eine individuelle Basis der Zusammenarbeit.
Ja! Auch Landkreise können eine Förderung erhalten – unabhängig davon, ob eine oder mehrere Gemeinden deines Landkreises bereits im Rahmen des Projekts „Zukunftsraum Demografie“ gefördert werden. Nicht förderfähig sind interkommunale Projekte oder Maßnahmen, bei denen sich die Kommunen die Kosten „teilen“.
Was hat es mit demografischer Transformation auf sich?
Die demografische Transformation ist eine der tiefgreifendsten Veränderungen unserer Zeit. In vielen Regionen Deutschlands sinkt die Geburtenrate, die Gesellschaft altert – und gleichzeitig fehlen in nahezu allen Branchen qualifizierte Fachkräfte. Ab 2025 gehen verstärkter denn je die sogenannten „Babyboomer“ in den Ruhestand. Für Kommunen bedeutet das: Die Weichen für die Zukunft müssen jetzt gestellt werden.
Transformation heißt, Bestehendes weiterzuentwickeln und sich aktiv auf neue Rahmenbedingungen einzustellen. Das betrifft die kommunale Verwaltung, aber auch Bildung, Pflege, Wirtschaftsförderung, Mobilität und gesellschaftliches Miteinander. Fachkräftesicherung wird zur strategischen Gemeinschaftsaufgabe: durch attraktive Arbeits- und Lebensbedingungen, gezielte Nachwuchsförderung, Integration und die Modernisierung von Verwaltungsstrukturen.
Demografische Transformation bedeutet mehr als generationenübergreifender Personalersatz. Sie verlangt ein Umdenken im gesamten System: Übergänge zwischen Generationen müssen gut begleitet, On- und Offboarding professionell organisiert und wertvolles Erfahrungswissen systematisch gesichert werden. Dabei geht es auch darum, Prozesse zu verschlanken, Bürokratie abzubauen und Digitalisierung gezielt dort einzusetzen, wo sie entlastet und unterstützt.
Kommunen brauchen heute moderne Arbeitswelten, in denen neue Fachkräfte gut ankommen, bestehende Teams gestärkt werden und Wissen nicht verloren geht. Das gelingt durch transparente Kommunikation, partizipative Organisationsentwicklung und eine zukunftsorientierte Personalstrategie.
Wer die demografische Transformation als Chance begreift, sichert nicht nur Fachkräfte, sondern auch handlungsfähige Verwaltungen – und damit das Rückgrat kommunaler Daseinsvorsorge.
Die Schritte zur Förderung Zukunftsraum Demografie auf einen Blick:
Um die Förderung „Zukunftsraum Demografie“ zu erhalten, sind ein paar wenige Schritte notwendig. Diese Aktivitäten nehmen – so erste Erfahrungswerte – weniger als eine Stunde in Anspruch.
- Persönliches Gespräch mit Berater (digital/vor Ort) – sofern du mich zuerst gefunden hast
- Registrierung auf der Plattform „Zukunftsraum Demografie“. Zu meinem Profil geht es hier.
- Anschließend den digitalen Antrag ausfüllen, u.a. mit einer Kurzbeschreibung, welche Maßnahme umgesetzt werden soll, und abschicken.
- Offizielle Kontaktaufnahme über den Beratungspool auf der Plattform – sofern du mich erst nach Registrierung gefunden hast
- Persönliches Gespräch mit mir als Berater, wo wir die Maßnahme und die Rahmenbedingungen final abstimmen.
Mehr ist nicht notwendig, um an diese wunderbare Hilfestellung zur Erarbeitung von Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandelns zu gelangen.
Kaum Bürokratie, Unterstützung für demografische Transformation und bis zu 5.000 EUR Förderung ohne Eigenanteil, dazu mehrfach beantragbar. Eigentlich ein No-Brainer, oder? Also:
Worauf wartest du noch?
Ich würde mich freuen, deine Kommune, deinen Landkreis, deine Stadt oder deine Gemeinde als autorisierter Berater von „Zukunftsraum Demografie“ zu begleiten. Wir gestalten gemeinsam Neuland, lernen durch konsequente Beteiligung relevanter Akteurinnen und Akteure tatsächliche Bedarfe kennen, finden passgenaue Lösungen durch ein praxis- und bedürfnisorientiertes Vorgehen und sorgen so für strategische Hebelwirkungen für die Kommune im Bereich des demografischen Wandels. Und das in eigenem Tempo, bedarfsgerecht, mehrwertstiftend, verständlich und menschenzentriert.
Kontaktiere mich gerne für ein Erstgespräch per E-Mail, nutze dieses Formular oder rufe einfach an. Legen wir los!